Nach Guttenberg: Uni-Senat stimmt über überarbeitete Promotionsordnung ab
BAYREUTH. Guttenberg macht's nötig: Am Mittwoch entscheidet der Senat der Uni Bayreuth über die erste neue Promotionsordnung.
Knapp ein Jahr ist es her, dass die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg an der Uni Bayreuth einen Skandal auslöste. Seit der Plagiatsaffäre steht die Hochschulwelt Kopf und die Universitäten grübeln über ihre Promotionsordnungen. Am Mittwoch entscheidet der Senat der Uni Bayreuth über die erste neue Promotionsordnung.
An der Uni Bayreuth hat die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die unmittelbar von dem Skandal betroffen war, als Erste ihre Promotionsordnung überarbeitet.
Die Regeln
Stimmt der Senat der Uni den Änderungen zu, gelten künftig für alle Doktoranden der RW-Fakultät beispielsweise folgende Regeln: Sie müssen eine eidesstattliche Versicherung über die Eigenständigkeit der Leistung abgeben. Sie müssen ihre Doktorarbeit auch in elektronischer Fassung einreichen. Damit können die Arbeiten auf Plagiate überprüft werden. Durch den Abschluss und die Aktualisierung von Betreuungsvereinbarungen soll die Betreuung von Doktoranden verbessert werden.
„Wir sind davon überzeugt, dass die neuen Regelungen zur Qualitätssicherung beitragen werden und helfen können, Missbrauch zu verhindern“, sagt Prof. Markus Möstl, Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Missbrauch nie auszuschließen
Völlig ausschließen könne man missbräuchliches Verhalten wie zum Beispiel Plagiate wohl nie. Allerdings will die Uni Bayreuth laut Uni-Präsident Rüdiger Bormann mit ihrer ersten neuen Promotionsordnung sicherstellen, dass Doktoranden, die vorsätzlich getäuscht haben, auch langfristig zur Verantwortung gezogen werden können.
